Alpiner Sicherheits Service →Hier sind alle Formulare und weitere Informationen zu finden: ASS
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
Unfallbedingte Heilkosten
24 Stunden Notrufzentrale Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
Geltungsbereich ASS
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) - ausgenommen sind u. a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".
Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.
Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung→Hier sind alle Formulare und weitere Informationen zu finden Speziell für den Deutschen Alpenverein e.V. und seine Verbandspartner sowie für den Österreichischen Alpenverein (OeAV) und den Alpenverein Südtirol (AVS) hat die Bernhard Reiseversicherungs-makler GmbH ein besonderes Produkt zur Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung entwickelt.
Versicherbar sind alle Personen, die an einer von DAV, OeAV, AVS oder einem der Verbandspartner organisierten Reise teilnehmen oder einen Aufenthalt auf einer Hütte des DAV, OeAV und AVS selber buchen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Exklusiv für Mitglieder des Deutschen Alpenverein e.V. mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und in Österreich hat die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH eine Auslandsreisekrankenversicherung vereinbart.
Wichtiges in Kürze:
Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
weltweite Geltung, außer Heimatland
Behandlung als Privatpatient im Ausland
keine Altersbeschränkung
günstige Familienversicherung
Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
Keine Selbstbeteiligung
24 Stunden Notrufzentrale
Tel: +49 (0) 931 - 2795-255 bei notwendigem Arztbesuch im Ausland